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ADR-004: Den Q2-Spec-Drift-Cluster über die Roadmap führen

Status: Angenommen (2026-08-01) · Issue: #386

Kontext

Das Spec-Drift-Audit 2026-Q2 von nolte/claude-shared hinterließ ein Bündel von Befunden, die in dieses Repository gehören und nicht in einen Consumer. Eine Referenz auf einen wiederverwendbaren Workflow zu bauen, den es nicht gibt, würde die CI eines Consumers brechen. Die Arbeit muss also zuerst hier geschehen.

Das Bündel spannt vier getrennte Outcomes:

  1. ein PR-Lint-Reusable, dazu die Übernahme durch Consumer und ein neuer Required Check
  2. fünf Härtungen an reusable-release-publish.yml, mehrere davon Gates
  3. zwei Pre-Release-Gates, für Doku-Frische und Release-Notes-Prosa
  4. ein exp/-autolabeler-Eintrag in den Release-Drafter-Commons

Entscheidung

Ein Roadmap-Item für die Outcomes eins bis drei anlegen und in Features zerlegen. Den exp/-autolabeler-Eintrag separat und vorab ausliefern.

Erwogene Alternativen

In vier Issues aufteilen und einzeln abarbeiten. Verworfen. Die Issue-Orchestration-Spec führt Arbeit, die mehr als ein Outcome umfasst, in die Planungsebene. Vier einzeln abgearbeitete Issues würden sie umgehen.

Zuerst die Release-Härtungen umsetzen und den Rest später planen. Verworfen. Das mischt Routen, und die Spec verbietet eine Teilumsetzung, die den Rest ungeplant lässt.

Folgen

Alle drei Roadmap-Items dieses Repositories tragen status: done. Es braucht also ein neues statt einer Änderung an einem bestehenden.

Der exp/-autolabeler-Eintrag ist eine einzelne Ergänzung an einer Commons-Datei. Er hängt an nichts anderem im Bündel, und nichts hängt an ihm. In einem Sammel-Item würde er auf einen Sprint warten, den er nicht braucht. Ihn vorzuziehen ist eine hier festgehaltene Scope-Entscheidung, kein ungeplanter Rest.

Zwei Abhängigkeiten zählen bei der Planung. Die Release-Härtung betrifft ein anstehendes Major-Release, und zwei ihrer Punkte sichern gegen Fehler ab, die bereits einmal aufgetreten sind. Der PR-Lint-Check fügt einen Required Status Context hinzu, von dem sich laut ADR-002 noch nicht belegen lässt, dass er greift.